Heute, am 13. November, tritt die 1. Änderung der 8. bayerischen infektionsschutzmaßnahmen-verordnung vom 2. November in Kraft. Danach ist der Betrieb und die Nutzung von Sporthallen nun grundsätzlich untersagt.
Erlaubt ist weiterhin die Ausübung von Individualsportarten allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands (§ 10 Abs. 1). Zu diesem Zweck ist nur noch der Betrieb und die Nutzung von Sportplätzen und anderen Sportstätten unter freiem Himmel zulässig (§ 10 Abs. 3).
Das DjK-Sportheim ist bis auf weiteres geschlossen. Jahreszeiten- und witterungs-bedingt dürfen auch die Rasen- und Tennisplätze nicht mehr betreten werden.
i.A. Stefan Scheuring (Hygienebeauftragter)
Hintergrund
Dazu gekommen ist es, weil Betreiber von Fitnessstudios gegen die von der Staatsregierung festgelegte Ungleichbehandlung gegenüber öffentlichen und privaten Sporthallenbetreibern (Kreise, Kommunen, Vereine) geklagt und vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Recht bekommen haben. Auf das Urteil hat die Staatsregierung am 12. November reagiert und mit einer Änderung der 8. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung alle Sporthallen in Bayern für den Allgemeinsport dicht gemacht. Der ist nur noch unter freiem Himmel erlaubt. Berufs-sportler dürfen weitermachen wie bisher. Damit ist die Gleichbehandlung wieder hergestellt.
Kommentar
So kann man es machen. Allerdings stellt sich die Frage, aus welchen Gründen § 10 Abs. 1 ge-schrieben wurde. Steckt die ehrenhafte Absicht dahinter, den Bürgern innerhalb der vorgegebe-nen Kontaktbeschränkungen ein Mindestmaß an sportlicher Betätigung zu ermöglichen und da-für in unwirtlicher Jahreszeit die vorhandene Infrastruktur der Vereine und Kommunen freizuge-ben? Dann drängt sich aber die weitere Frage auf, warum die kommerziellen Fitnessstudios ausgeschlossen wurden, die das geltende Kontaktverbot beim Individualsport in ihren Räumen mindestens so gut wie die Vereine und Kommunen hätten umsetzen können. Jedem nur halb-wegs mit juristischer Logik ausgestattetem Laien konnte klar sein, dass diese Ungleichbe-handlung vor Gericht keinen Bestand haben würde.
Bei der Staatsregierung sollen - so hört man - sehr viele gut ausgebildete Juristen beschäftigt sein. Deshalb drängen sich unweigerlich zwei weitere Fragen auf. Sind die bayerischen Staats-juristen wirklich gut ausgebildet? Oder führt die bayerische Staatsregierung ein pandemisches Staatstheater in mehreren Akten auf? Die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung mit ihrer weitreichenden Wirkung ist nicht einfach nur ein Stück Papier. Und doch wurde sie immer wie-der mal schnell umgeschrieben. Dass sie das können, haben die zuständigen Ministerialdiri-genten in den letzten Monaten unzählige Male unter Beweis gestellt. Oft waren es nur redaktio-nelle Anpassungen. Oft war es auch der Lockerungshäppchen-Strategie der Staatskanzlei geschuldet. Selten oder nie steckte ein Zick-Zack-Kurs wie bei der jüngsten Hallenschließung dahinter. Wie die nachgelagerten Behörden, die betroffenen Organisationen, Betriebe, Vereine und vor allem die Bürger mit diesem Staatstheater zurechtkommen, scheint die verantwortli-chen Politiker nicht zu kümmern. Stattdessen legen sie den Fokus auf den Bußgeldkatalog, damit die Bürger zu ihrem eigenen Besten gezwungen werden können oder zu dem, was die Verordnungsmacher eben dafür halten. Dass deren unsportlichen Eitelkeiten oder Irrtümer hin und wieder ungerechtfertigte oder sinnlose Einschränkungen nach sich ziehen, müssen die Bürger wohl als Kollateralschaden der Pandemiebekämpfung hinnehmen. Schön ist das nicht.
Schön wäre und gut zu Gesicht stünde der Bayerischen Staatsregierung, ihren jüngsten Fehler zu heilen und die Sporthallen, Tanz- und Fitnessstudios für den Individualsport im erlaubten Rahmen wieder freizugeben. Das war und ist - auch in oder gerade wegen der angespannten aktuellen Lage - eine gute Idee. Denn dass Sport die Psyche des Menschen positiv beeinflusst und das Immunsystem unmittelbar stärkt, ist eine Binsenweisheit. Die Bürger würden es danken und SARS-CoV-2 durch eine bessere Fitness bekämpft. Das wäre das richtige Signal in schwieriger Zeit.
Stefan Scheuring (Hygienebeauftragter der DjK Gänheim)
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