Erstellt am Freitag, 07. Januar 2022 00:00
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❗Gastro=2GSport-Sonstiges=2G+Personal=3G❗
ℹ️ DjK-Infektionsschutzregeln (28.12.2021)
ℹ️ DjK-SARS-CoV-2-Selbsttest-Nachweis
Vorbemerkung des DjK-Hygienebauftragten

Seit Mittwoch, 15. Dezember, setzt die 15. bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die Vorgaben des bundesdeutschen Infektionsschutzgesetzes um. Seit Dienstag, 28. Dezember, sind Einschränkungen im privaten Bereich in Kraft, die auch in den Vereinseinrichtungen private Zusammenkünfte (Privatveranstaltungen) nur noch mit höchsten 10 geimpften oder genesenen Personen zulassen. Sport- und Wirtschaftsbetrieb der DjK sind davon nicht berührt. Für den Verein bedeutsam ist, dass für Ehrenamtliche mit Kontakt (Übungsleiter, Bedienungen u.ä.) wieder die 3-G-Regel gilt (Test reicht aus, vgl. Arbeitsplatz), für Wirtschaftsgäste und Sportler im Freien die 2-G-Regel (kein Test), für Sportler in Gebäuden, Zuschauer und Besucher sonstiger Veranstaltungen in Gebäuden und im Freien die 2-G-plus-RegelSeit Mittwoch, 14. Januar entfällt bei der 2-G-plus-Regel die Testpflicht für Geimpfte ab dem Tag der Auffrischungsimpfung oder Genesung nach "Durchbruchsinfektion"für Genesene ab dem Tag der Nachimpfung bzw. Genesung nach ZweitinfektionEhrenamtliche ohne Kontakt haben jederzeit freien Zutritt zur Sportanlage (außen und innen). Alle Nutzer müssen FFP2-Maske tragen (außer beim Sport und am Tisch), Ehrenamtliche und Kinder medizinischen Mund-Nasen-Schutz, Kleinkinder und befreite Personen nichts. Kapazitätsbegrenzungen sind für sportliche und sonstige Veranstaltungen wieder eingeführt, für gastronomische nicht!


Was im einzelnen gilt

Gebäudezutritt

  • Geimpfte, Genesene und Kinder unter 14 Jahre haben bedingungslosen Zutritt zum Gaststättenbetrieb in den DjK-Gebäuden und im Freien sowie zum Sportbetrieb (Training, Wettkampf) im Freien. Für den aktiven Sport (Training, Wettkampf) in den DjK-Gebäuden und für alle anderen Veranstaltungen (Zuschauer, Versammlungen, Feiern) in den DjK-Gebäuden und im Freien benöigen sie zusätzlich einen Nachweis über eine negative Testung (PCR, PoC-Antigen). Die Testnachweispflicht entfällt für Geimpfte, die eine Auffrischungsimpfung oder Genesung nach "Durchbruchsinfektion" nachweisen, für Genesene, die eine Nachimpfung oder Genesung nach Zweitinfektion nachweisen, für Kinder unter 14 Jahre, die regelmäßigen Schulbesuch nachweisen (Schulbestätigung, Schülerausweis).

Abstand-Hygiene-Atemmaske

Kontaktdatenerfassung und Hygienekonzept

Sport, Gastronomie, Veranstaltungen, Sitzungen