12. BayIfSMV in Kraft - DjK darf Außenanlagen für Individualsport öffnen!

Zuletzt aktualisiert am Freitag, 12. März 2021 10:10
Geschrieben von Stefan Scheuring

Die seit heute, Montag, 8. März, gültige 12. bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) erlaubt es der DjK wieder, den Vereinsmitgliedern ihre Außenanlagen für sportliche Aktivitäten zur Verfügung zu stellen. Im Sportheim dürfen nur die Toiletten genutzt werden. Der Saal und die Gaststätte müssen bis auf weiteres geschlossen bleiben. Denn in geschlossenen Räumen ist derzeit weder Sport noch die Bewirtung von Gästen erlaubt.

Und auch unter freiem Himmel ist ausschließlich kontaktloser Individualsport möglich. Die zugelassene Größe der Übungsgruppen ist an die 7-Tage-Inzidenz gekoppelt. Im Landkreis Main-Spessart liegt der Wert zwischen 50 und 100. Solange das Landratsamt die Überschreitung oder Unterschreitung dieses Wertebereches nicht amtlich feststellt, dürfen auf der DjK-Außenanlage kontaktlos trainieren:

  1. bis zu fünf Erwachsene und Jugendliche ab 14 Jahren aus bis zu zwei Haushalten und
  2. Gruppen von bis zu 20 Kindern bis 13 Jahren aus verschiedenen Haushalten.

Interessant sind die neuen Möglichkeiten für unseren Fussball- und Korbballnachwuchs, weil eine Gruppe von bis zu 20 Kindern groß genug und die Anzahl der Haushalte nicht begrenzt ist. Schwieriger ist es für die Erwachsenen und Jugendlichen ab 14 Jahren, zum jetzigen Zeitpunkt ein vernünftliges Training hin zu bekommen, weniger weil sich nur bis zu fünf Sportler zusammentun, vielmehr weil sie nur aus bis zu zwei Haushalten stammen dürfen. Diese Einschränkung steht der Bildung von Kleingruppen für Kraft-, Schnelligkeits-, Konditions- und Koordinationsübungen deutlich im Weg. Sehr gut verträglich sind die neuen Infektionsschutzregeln hingegen mit Tennis. Hier bestimmt jedoch in erster Linie die Witterung, wann es losgehen kann. Vergleichbares gilt auch für die Rasenplätze.

Die Übungsleiter werden gebeten, schon jetzt ihre Trainingswünsche beim DjK-Hygienebeauftragten anzumelden und dabei den gewünschten Platz und die wöchtentlichen Trainingszeit(en) zu benennen. Das Training kann jedoch erst beginnen, nachdem es vom Vereinsvorstand in Absprache mit der Abteilungsleitung und dem Hygienebeauftragten freigegeben wurde! Für die Freigabe spielen nicht nur die Infektionsschutzbestimmungen eine Rolle, sondern auch die Witterungsverhältnisse und der Zustand der Sportplätze. 

Die Freigabe wird vom Hygienebeauftragten mitgeteilt und beinhaltet eine kurze Belehrung über die aktuellen DjK-Infektionsschutzregeln und die Erfordernisse der Kontaktnachverfolgung.

Die auf dieser Homepage und an den einschlägigen Infotafeln veröffentlichten aktuellen DjK-Infektionsschutzregeln für den Sportbetrieb sind einzuhalten. Sollten diese nicht vorhanden bzw. zugänglich sein, gelten immer und unbedingt die allgemein bekannten A-H-A-Regeln:

Das Sportheim darf betreten werrden, um die Sportutensilien zu holen und zu verräumen und um die Toiletten zu benutzen.

 
Gänheim, den 8. März 2021                                   Stefan Scheuring
(DjK-Hygienebeauftragter, Tel. 09363/80911)