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Ab 19. Okt. 3-G für Sportler, Gäste und Personal,
Ab 7. November 3-G-plus für Sportler, Gäste und Personal,
ab 9. November 2-G für Sportler und Gäste, 3-G-plus für Personal,
❗ab 24. November 2-G für die Gastwirtschaft, 2-G-plus für sonstige Nutzungen❗
Vorbemerkung des DjK-Hygienebauftragten

Seit Mittwoch, 24. November, ist die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in der Erstfassung in Kraft. Aus gegebnem Anlass schränkt sie die Kontaktmöglichkeiten für nicht geimpte und nicht genesene Bürger weiter ein. Darüber hinaus reagiert sie endlich auf die unbestreitbare Tatsache, dass auch geimpfte und genesene Bürger in nicht vernächlässigbarer Weise zur Verbreitung des Virus beitragen, und korrigiert damit das größte ordnungspolitische Versäumnis im Vorfeld der sogenannten "vierten Welle". Auch geimpfte und genesene Bürger müssen von nun an getestet sein und FFP2-Maske tragen, außer beim Sport und am Tisch.


Was seit Mittwoch, 24. November gilt

Gebäudezutritt

  • Geimpfte, Genesene und Kinder unter 12 Jahre (Nachweispflicht) haben in den DjK-Gebäuden und im Freien bedingungslosen Zutritt zum Gaststättenbetrieb. Für den Sport-betrieb (Training, Wettkampf) und zu sonstigen Veranstaltungen (Versammlungen, Feiern) müssen sie zusätzlich einen Nachweis über eine aktuelle negative Testung vorweisen (alle Testarten sind möglich).
  • Minderjährige Schüler ab 12 Jahre haben in den DjK-Gebäuden und im Freien bedin-gungslosen Zutritt zum Gaststättenbetrieb und zum Sportbetrieb (Training, Wettkampf). Für sonstige Veranstaltungen (Sportzuschauer, Versammlungen, Feiern) müssen sie nach-weisen, dass sie geimpft oder genesen sind. Einen Testnachweis brauchen sie nicht.
  • Nicht Geimpfte und nicht Genesene
    • haben als Besucher und Nutzer keinen Zutritt zum Sportbetrieb, Gaststättenbetrieb und zu sonstigen Veranstaltungen (Versammlungen, Privatfeiern) in den DjK-Gebäuden und im Freien.
    • haben als ehrenamtlich Tätige Zutritt
      • zu sportlichen oder sonstigen Veranstaltungen mit negativem PCR-Test, wobei zwei Tests an zwei verschiedenen Wochentagen für eine Woche ausreichen,
      • zu gastronomischen Veranstaltungen und sonstigen Vereinstätigkeiten mit Kontakt mit negativem Schnell- oder Selbsttest,
      • zu sonstigen Verenstätigkeiten ohne Kontakt auf dem DjK-Gelände und in den Ge-bäuden jederzeit ohne Testnachweis.
  • Selbsttests müssen vor Ort unter Aufsicht gemacht und auf einem Vereinsvordruck doku-mentiert werden. Nach der Veranstaltung sind die Selbsttestnachweise 14 Tage lang aufzu-bewahren und auf Verlangen dem Hygienebeauftragten zu übergeben. Der Selbsttest kann auch beim Hygienebeauftragten (Gänheim, Frankenstr. 24) gemacht und von diesem be-scheinigt werden.
  • Wer eine Veranstaltung durchführt (Übungsleiter, Mannschaftsführer, Wirtschaftsdienst, ex-terner Veranstalter), übernimmt die Kontrollpflicht und das Hausrecht des Vereins.

Personenobergrenzen

  • Der Sportbetrieb und alle anderen Veranstaltungen (Training, Wettkampf, Versamm-lung, Feier) dürfen folgende Personenobergrenzen nicht überschreiten: im Saal 50 Per-sonen, in der Gaststätte 15 Personen, im Tennishäuschen 5 Personen, im Freien 250 Perso-nen.

Abstand-Hygiene-Atemmaske

  • 1.50 m Abstand ist in den DjK-Gebäuden und im Freien zwischen Personen aus unter-schiedlichen Haushalten einzuhalten, es sei denn am festen Sitzplatz oder beim Sport, der nach wie vor mit Kontakt stattfinden darf.
  • Beim Betreten und Verlassen der Sportanlage sowie während des Aufenthaltes bei gege-benem Anlass (plötzlicher Husten, Körperkontakt mit anderen Personen u.ä.) sind die Hände gründlich mit Seife zu waschen oder zu desinfizieren.
  • Nutzer (Sportler, Gäste, Veranstaltungsteilnehmer), die in den Gebäuden unterwegs sind (Betreten, Verlassen, Gang zu Gaststätte, Saal, Toilette, Dusche, Funktionsräume usw.) müs-sen eine FFP2-Maske tragen, Personal mit Publikumskontakt (Übungsleiter, Thekendienst, Bedienung usw.) einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske). Das gilt ausdrücklich auch für Geimpfte und Genesene. Beim Sport und am festen Platz (Sportpause, Gaststättentisch, Küchendienst) darf die Maske abgenommen werden.

 Gastronomie

  • Regulärer Gaststättenbetrieb und DjK-Veranstaltungen mit Sonderwirtschafts-betrieb dürfen mit festen Sitzplätzen und voller Kapazitätenauslastung durchgeführt wer-den, d.h. 60 Gaststättenplätze, 140 Saalplätze. Sperrstunde ist 22 Uhr.
  • Zur Mitnahme von Speisen und Getränken können die DjK-Gebäude von jedem bedin-gungslos betreten werden. Dabei muss der Mindestabstand eingehalten und eine FFP2-Maske getragen werden. 

Kontaktdatenerfassung und Hygienekonzept

  • Kontaktdaten müssen nur bei Veranstaltungen über 1.000 Teilnehmern erfasst werden, darunter nicht. Die Daten sind nach 4 Wochen zu vernichten.
  • Für die DjK-Sportanlage muss ein Hygienekonzept vorliegen, darüberhinaus für Veranstal-tungen und Versammlungen ab 100 Personen. Die Konzepte sind dem Landratsamt Main-Spessart auf Verlangen vorzulegen.
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