Erstellt am Mittwoch, 24. November 2021 00:00
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Ab 19. Okt. 3-G für Sportler, Gäste und Personal,
Ab 7. November 3-G-plus für Sportler, Gäste und Personal,
ab 9. November 2-G für Sportler und Gäste, 3-G-plus für Personal,
❗ab 24. November 2-G für die Gastwirtschaft, 2-G-plus für sonstige Nutzungen❗
DjK-SARS-CoV-2-Selbsttest-Nachweis
Vorbemerkung des DjK-Hygienebauftragten

Seit Mittwoch, 24. November, ist die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in der Erstfassung in Kraft. Aus gegebnem Anlass schränkt sie die Kontaktmöglichkeiten für nicht geimpte und nicht genesene Bürger weiter ein. Darüber hinaus reagiert sie endlich auf die unbestreitbare Tatsache, dass auch geimpfte und genesene Bürger in nicht vernächlässigbarer Weise zur Verbreitung des Virus beitragen, und korrigiert damit das größte ordnungspolitische Versäumnis im Vorfeld der sogenannten "vierten Welle". Auch geimpfte und genesene Bürger müssen von nun an getestet sein und FFP2-Maske tragen, außer beim Sport und am Tisch.


Was seit Mittwoch, 24. November gilt

Gebäudezutritt

Personenobergrenzen

Abstand-Hygiene-Atemmaske

 Gastronomie

Kontaktdatenerfassung und Hygienekonzept